Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von WAIDSCHNITT, Inhaber Enrico Gröbel, 54426 Malborn, angebotenen mobilen Dienstleistungen im Bereich der Wildbearbeitung und Wildzerlegung sowie für vereinbarte Lohnarbeiten bei gewerblichen Auftraggebern.
Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum unter www.waidschnitt.de.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Individuelle Vereinbarungen zwischen WAIDSCHNITT und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungen von WAIDSCHNITT
WAIDSCHNITT bietet mobile Dienstleistungen rund um die Bearbeitung und Zerlegung von Wild an.
Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Abschwarten bzw. Aus-der-Decke-Schlagen,
- Zerlegen von Wild,
- Vakuumieren,
- damit unmittelbar zusammenhängende Arbeiten,
- Lohn- und Zerlegearbeiten bei gewerblichen Auftraggebern.
Welche Leistungen tatsächlich ausgeführt werden, wird für jeden Auftrag individuell vor Ort vereinbart.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Ein bestimmter Fleischertrag, eine bestimmte Anzahl an Teilstücken oder ein bestimmtes Endgewicht wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Kontaktaufnahme und unverbindliche Anfrage
Die Kontaktaufnahme über die Website, das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über andere Kommunikationswege dient ausschließlich der unverbindlichen Anfrage und Einsatzplanung.
Der Interessent kann dabei insbesondere ungefähre Angaben machen zu:
- Wildart,
- Anzahl der Wildkörper,
- ungefährer Gewichtsklasse,
- gewünschten Arbeiten,
- Einsatzort,
- gewünschtem Termin.
Diese Angaben dienen WAIDSCHNITT ausschließlich dazu, den möglichen Einsatz organisatorisch einzuschätzen und vorzubereiten.
Durch eine Kontaktaufnahme kommt noch kein Vertrag über die Bearbeitung oder Zerlegung von Wild zustande.
4. Terminvereinbarung
Auch die Vereinbarung oder Bestätigung eines Termins stellt grundsätzlich noch keine verbindliche Beauftragung mit der Wildbearbeitung oder Wildzerlegung dar.
Der vereinbarte Termin dient zunächst der Anfahrt, Besichtigung und Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.
WAIDSCHNITT trifft die endgültige Entscheidung über die Annahme des Auftrags erst am Einsatzort.
Insbesondere besteht aufgrund einer Terminvereinbarung noch kein Anspruch darauf, dass WAIDSCHNITT das bereitgestellte Wild tatsächlich bearbeitet.
Ebenso entsteht allein aufgrund der Terminvereinbarung noch keine Verpflichtung des Interessenten, eine bestimmte Bearbeitungsleistung in Auftrag zu geben.
5. Prüfung vor Ort
Vor Annahme eines Auftrags ist WAIDSCHNITT berechtigt, insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- Art und Anzahl des Wildes,
- tatsächliche Größe bzw. Gewichtsklasse,
- äußerer und erkennbarer Zustand des Wildkörpers,
- Sauberkeit und hygienische Voraussetzungen,
- vorhandene Arbeitsfläche,
- vorhandene technische Voraussetzungen,
- Arbeitssicherheit,
- Zugänglichkeit des Einsatzortes,
- Durchführbarkeit der gewünschten Arbeiten.
Ergeben sich hierbei Umstände, die nach Einschätzung von WAIDSCHNITT einer fachgerechten, hygienischen, sicheren oder rechtlich zulässigen Durchführung entgegenstehen, kann die Annahme des Auftrags abgelehnt werden.
Aus der Ablehnung eines Auftrags nach der Prüfung vor Ort entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung der Arbeiten.
6. Vertragsschluss vor Ort
Der Vertrag über die eigentliche Dienstleistung kommt grundsätzlich erst vor Ort nach erfolgter Besichtigung und Prüfung zustande.
Vor Arbeitsbeginn werden insbesondere der konkrete Leistungsumfang und die für die Abrechnung maßgeblichen Grundlagen festgelegt.
Der Auftrag kann insbesondere durch Unterzeichnung eines Auftragsscheins bzw. Leistungsnachweises oder durch eine sonstige eindeutige gegenseitige Vereinbarung vor Beginn der Arbeiten erteilt werden.
WAIDSCHNITT beginnt erst nach Annahme des Auftrags mit den vereinbarten Arbeiten.
Soweit diese AGB Vertragsbestandteil werden sollen, erhält der Auftraggeber vor Vertragsschluss die Möglichkeit, von ihnen Kenntnis zu nehmen.
7. Zustand, Herkunft und gesetzliche Anforderungen an das Wild
Der Auftraggeber hat WAIDSCHNITT über ihm bekannte Umstände zu informieren, die für die Bearbeitung oder hygienische Beurteilung des Wildes relevant sein können.
Der Auftraggeber ist insbesondere für zutreffende Angaben über die Herkunft des Wildes sowie ihm bekannte Besonderheiten des Wildkörpers verantwortlich.
Gesetzliche Verpflichtungen hinsichtlich Untersuchungen, Freigaben, Kennzeichnungen oder sonstiger lebensmittel-, jagd- oder tierseuchenrechtlicher Anforderungen bleiben uneingeschränkt bestehen.
Soweit entsprechende Untersuchungen oder Nachweise erforderlich sind, müssen diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veranlasst bzw. durchgeführt werden.
WAIDSCHNITT ist berechtigt, die Bearbeitung eines Wildkörpers abzulehnen oder eine bereits begonnene Bearbeitung abzubrechen, wenn sich Anzeichen ergeben, die einer fachgerechten, hygienischen oder rechtlich zulässigen Weiterbearbeitung entgegenstehen.
8. Bereits vorhandene Schäden oder Qualitätsbeeinträchtigungen
WAIDSCHNITT haftet nicht für Qualitätsverluste oder Schäden am Wild, die bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren oder deren Ursache bereits vorher gesetzt wurde.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Schussverletzungen,
- Hämatome oder sonstige Verletzungen,
- Verunreinigungen,
- unsachgemäßes oder verspätetes Aufbrechen,
- ungeeignete Lagerung,
- unzureichende Kühlung,
- bereits eingetretener Verderb,
- Parasitenbefall,
- krankhafte Veränderungen oder
- sonstige bereits vorhandene Beeinträchtigungen des Wildkörpers.
Die gesetzlichen Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden, die WAIDSCHNITT selbst zu vertreten hat, bleiben hiervon unberührt.
9. Voraussetzungen am Einsatzort
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Einsatzort für die durchzuführenden Arbeiten grundsätzlich geeignet und sicher zugänglich ist.
Soweit für die vereinbarte Tätigkeit erforderlich und nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen die notwendigen Arbeitsmöglichkeiten und Anschlüsse am Einsatzort vorhanden bzw. zugänglich sein.
Der Arbeitsbereich muss eine sichere und hygienisch vertretbare Durchführung der vereinbarten Arbeiten ermöglichen.
WAIDSCHNITT ist nicht verpflichtet, unter Bedingungen zu arbeiten, die eine fachgerechte oder sichere Durchführung nicht gewährleisten.
Kann die Arbeit aufgrund ungeeigneter Bedingungen nicht durchgeführt werden, kann WAIDSCHNITT den Auftrag vor Arbeitsbeginn ablehnen bzw. eine begonnene Tätigkeit aus sachlichem Grund abbrechen.
10. Durchführung der Arbeiten
WAIDSCHNITT führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang durch.
Zeigt sich während der Bearbeitung, dass zusätzliche oder abweichende Arbeiten sinnvoll oder erforderlich sind, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden grundsätzlich nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.
Aufgrund der natürlichen Beschaffenheit eines Wildkörpers können sich Art und Umfang der tatsächlich möglichen Bearbeitung erst während der Arbeit vollständig ergeben.
11. Vakuumieren und Übergabe
Soweit Vakuumieren vereinbart wurde, erfolgt dieses entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des bearbeiteten Wildes liegt die weitere sachgerechte Lagerung, Kühlung und Verwendung grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Eine bestimmte Haltbarkeitsdauer wird von WAIDSCHNITT nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Transport und Entsorgung
WAIDSCHNITT übernimmt grundsätzlich keinen Transport des Wildes.
Ebenso gehören die Mitnahme oder Entsorgung von
- Decken,
- Schwarten,
- Knochen,
- Aufbruch,
- Fleischresten oder
- sonstigen tierischen Nebenprodukten
nicht zum regulären Leistungsumfang von WAIDSCHNITT.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße weitere Behandlung bzw. Entsorgung der bei ihm verbleibenden Materialien verantwortlich, soweit gesetzlich keine andere Zuständigkeit besteht.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen individuellen Absprache.
13. Preise
Für die tatsächlich vereinbarten Leistungen gelten die bei Vertragsschluss geltenden Preise von WAIDSCHNITT.
Die auf der Website veröffentlichten Preise und Preisstaffelungen dienen grundsätzlich als Grundlage für die Preisermittlung.
Da die tatsächlichen Voraussetzungen teilweise erst vor Ort festgestellt werden können, kann die endgültige Einordnung, insbesondere hinsichtlich Anzahl, Gewichtsklasse oder Leistungsumfang, erst am Einsatzort erfolgen.
Vor Beginn der kostenpflichtigen Arbeiten wird der maßgebliche Leistungsumfang festgelegt.
Zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden.
Soweit Anfahrtskosten, Zuschläge oder sonstige zusätzliche Kosten anfallen, richten sich diese nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisregelung bzw. der individuellen Vereinbarung.
Soweit WAIDSCHNITT die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
14. Rechnung und Zahlung
Nach Durchführung des Auftrags erhält der Auftraggeber eine Rechnung.
Die Rechnung kann insbesondere per E-Mail oder in Papierform übermittelt werden.
Soweit auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Leistungsnachweis
Die ausgeführten Arbeiten können auf einem Auftragsschein bzw. Leistungsnachweis dokumentiert werden.
Dieser kann insbesondere Angaben enthalten zu:
- Auftraggeber,
- Einsatzort,
- Datum,
- Wildart,
- Anzahl,
- Gewichtsklasse,
- vereinbarten Leistungen,
- Vakuumierung,
- Anfahrt,
- zusätzlichen Leistungen,
- Arbeitszeit bei Stundenabrechnung,
- vereinbartem Preis bzw. Abrechnungsgrundlage.
Der Leistungsnachweis dient der Dokumentation des erteilten und ausgeführten Auftrags.
16. Terminverschiebung und Absage vor Vertragsschluss
Da die vorherige Terminvereinbarung grundsätzlich noch keinen Vertrag über die Wildbearbeitung oder Wildzerlegung darstellt, entstehen allein aufgrund einer rechtzeitigen Absage des vereinbarten Besichtigungstermins grundsätzlich keine Kosten für die nicht ausgeführte Zerlegeleistung.
Der Interessent wird gebeten, einen nicht mehr benötigten Termin so früh wie möglich abzusagen.
WAIDSCHNITT ist ebenfalls berechtigt, einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen.
Hierzu können insbesondere Krankheit, Fahrzeugausfall, erhebliche Verkehrsbehinderungen, extreme Witterungsverhältnisse oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände gehören.
WAIDSCHNITT wird den Interessenten in diesem Fall möglichst frühzeitig informieren.
Bereits bestehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17. Mängel und Beanstandungen
Für Mängel der von WAIDSCHNITT erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen, damit der Sachverhalt geprüft werden kann.
Durch diese Bitte werden gesetzliche Rechte oder Verjährungsfristen des Auftraggebers nicht eingeschränkt.
18. Haftung
WAIDSCHNITT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
WAIDSCHNITT haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.
Insbesondere bleiben Ansprüche wegen Schäden unberührt, die WAIDSCHNITT aufgrund einer eigenen Pflichtverletzung zu vertreten hat.
19. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und ihm aufgrund der Art des Vertragsschlusses gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Dies kann insbesondere bei einem Vertrag relevant sein, der außerhalb der Geschäftsräume von WAIDSCHNITT geschlossen wird.
Der Verbraucher erhält in diesem Fall die gesetzlich erforderlichen Informationen zum Widerrufsrecht.
Soll WAIDSCHNITT auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers unmittelbar nach Vertragsschluss und damit vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers vor Arbeitsbeginn eingeholt.
Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
20. Verbraucherstreitbeilegung
WAIDSCHNITT ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
21. Gewerbliche Auftraggeber / Lohnarbeiten
Bei Aufträgen von Metzgereien, Zerlegebetrieben oder anderen gewerblichen Auftraggebern richten sich Leistungsumfang, Arbeitszeit, Stunden- oder Tagessätze sowie sonstige Bedingungen vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Die am jeweiligen Betrieb geltenden Hygiene-, Sicherheits- und Betriebsanforderungen sind WAIDSCHNITT vor bzw. bei Arbeitsbeginn mitzuteilen.
Der gewerbliche Auftraggeber hat die für die vereinbarte Tätigkeit erforderlichen und geeigneten betrieblichen Voraussetzungen bereitzustellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
22. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als ihnen hierdurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nicht entzogen werden.
23. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlich zulässigen Regelungen über den Gerichtsstand.
24. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
Widerrufsbelehrung
Für Verbraucher
Stand: August 2026
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher, soweit ihnen für den mit WAIDSCHNITT geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Eine vorherige Kontaktaufnahme oder Terminabsprache über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp stellt bei WAIDSCHNITT grundsätzlich noch keinen Vertrag über die Wildbearbeitung dar.
Der Vertrag über die konkrete Dienstleistung wird grundsätzlich erst vor Ort nach Prüfung des Wildes, der Gegebenheiten und der gewünschten Leistungen geschlossen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, den mit WAIDSCHNITT geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie WAIDSCHNITT eindeutig darüber informieren, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten.
Der Widerruf kann beispielsweise per Brief oder E-Mail erfolgen an:
WAIDSCHNITT
Inhaber: Enrico Gröbel
Hauptstraße 22
54426 Malborn
E-Mail: info@waidschnitt.de
Telefon: +49 160 5600479
Sie können hierfür das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Für die Einhaltung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie Ihre Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen bereits erhaltene Zahlungen, soweit hierfür keine gesetzliche Verpflichtung zum Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen besteht.
Eine erforderliche Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden Ihnen keine zusätzlichen Entgelte berechnet.
Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist
Da die Leistungen von WAIDSCHNITT üblicherweise unmittelbar nach der Auftragserteilung vor Ort ausgeführt werden, können Sie ausdrücklich verlangen, dass WAIDSCHNITT bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt.
Widerrufen Sie den Vertrag, nachdem Sie ausdrücklich den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung verlangt haben, können Sie verpflichtet sein, den Anteil der bis zum Widerruf bereits ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung zu bezahlen.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistung
Bei einer kostenpflichtigen Dienstleistung kann Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erlöschen, wenn
- Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass WAIDSCHNITT vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt,
- Sie diese Zustimmung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger erteilt haben,
- Sie bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch WAIDSCHNITT erlischt,
und
- WAIDSCHNITT die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat.
Erklärung zum sofortigen Beginn der Dienstleistung
Für Verbraucher bei Auftragserteilung vor Ort
Ich verlange ausdrücklich, dass WAIDSCHNITT bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der von mir beauftragten Dienstleistung beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz leisten muss.
Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch WAIDSCHNITT erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Auftraggeber: __________________________________
Datum: ________________________________________
Unterschrift: ___________________________________
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den mit WAIDSCHNITT geschlossenen Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular verwenden und an uns übermitteln.
An:
WAIDSCHNITT
Inhaber: Enrico Gröbel
Hauptstraße 22
54426 Malborn
E-Mail: info@waidschnitt.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:
Vertrag geschlossen am: __________________________
Name des Verbrauchers: ___________________________
Anschrift des Verbrauchers: _______________________
Datum: _________________________________________
Unterschrift des Verbrauchers: _____________________
(nur erforderlich, wenn der Widerruf auf Papier erklärt wird)
